Öffentliche Förderung bei Wärmedämmung


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Die Möglichkeiten
 
Informatives um die Einblasdämmung
Die Vor-Ort-Beratung
Selber machen
Öffentliche Förderung
Energieverlust
Zertifizierungen
Referenzen
Die Materialien
Wertsteigerung
Mieterhöhung
 
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Öffentliche Förderung
bei Wärmedämmung

 

Viele Kommunen, Länder, Bund und Banken halten Fördermittel und Darlehn
für eine nachträgliche Wärmedämmung bereit. Hier finden Sie verschiedene
öffentliche Förderungen bei nachträglicher Wärmedämmung:

BREAKING NEWS: KFW Bank für diese Programme:
Teilauszug aus dem Rundschreiben vom 29.12.10

1. Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren
zum 01.03.2011

2. Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme: Einführung einer endfälligen
Laufzeitvariante zum 01.03.2011

1. Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum
01.03.2011 (Programm-Nr.: 153, 151/152, 430) Wie bereits im Rundschreiben vom 18.10.2010 angekündigt, stellt der Bund 2011 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 936 Mio. EUR zur Verfügung. Davon stammen 436 Mio. EUR aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. EUR werden aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (Energiekonzept) bereitgestellt. Mit dem Energiekonzept setzt die Bundesregierung weiterhin Anreize für die Realisierung der angestrebten Ziele bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass folgende Änderungen zum 01.03.2011 in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren umgesetzt werden:


Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 151/152 und
430): Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme

Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153): Ersatzneubau

2. Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme (Programm-Nr.: 124/134, 141, 151/152,
153, 155): Einführung einer endfälligen achtjährigen Laufzeitvariante zum 01.03.2011

Die ab dem 01.03.2011 gültigen Programm-Merkblätter und Formulare (Bestätigungen) können Sie ab dem 03.01.2011 im Internet von unserer Homepage http://www.kfw.de

 

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